Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Sterbefall im Ausland Beurkundung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Teaser

Einen Sterbefall im Ausland können Sie nachträglich in das deutsche Sterberegister eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt

  • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
  • am (gegebenenfalls letzten) deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)

In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind:

  • die Kinder,
  • die Eltern,
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

Dokumente der oder des Verstorbenen:

  • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunde

War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

  • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Nachbeurkundung im Sterberegister

Gebühr: EUR 62,00

Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister

Gebühr: EUR 10,00

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

05.12.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.