Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
In Thüringen können die Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure von Ihnen verlangen, Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten (als »Bauzustand bezeichnet«) anzuzeigen.
Teaser
Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie den Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.