Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Teaser
Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.