Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.

Teaser

Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige können Sie schriftlich oder online übersenden.

Die Anzeige schriftlich übersenden:

  • Dazu übersenden Sie die erforderlichen Daten der in Heimarbeit Beschäftigten.

Möchten Sie die Anzeige online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Aufruf des Online-Dienstes
  • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Anzeige an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Anzeige müssen Sie bei der Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vornehmen.

Voraussetzungen

Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen Sie übermittelt werden:

  • der Vor- und Familienname
  • die Anschrift der Arbeitsstätte

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Urheber

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

01.10.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.