Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Abfallerzeugernummer beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie, sofern Sie nicht Kleinmengenerzeuger mit einem Anfall unter 2 t nachweispflichtigen Abfalls sind, entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.

Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.

Die Erzeugernummer wird im Abfallüberwachungssystem (ASYS) erfasst.

Teaser

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie im Rahmen des Abfallnachweisverfahrens die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

Verfahrensablauf

  • Die Abfallerzeugernummer können Sie über den Online-Dienst oder über die vom TLUBN zur Verfügung gestellten Formulare beantragen.
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob Ihre Angaben vollständig und plausibel sind und ob Sie die erforderlichen Unterlagen beigefügt haben. Gegegebenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
  • Sind Ihnen Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an dsa Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz; Referat 74 | Abfallrechtliche Überwachung.

Voraussetzungen

Sie sind Erzeuger nachweispflichtiger (gefährlicher) Abfälle mit mehr als 2 t /a.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbeanmeldung und/ oder Handelsregister-Auszug (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

Bearbeitungsdauer

Variabel, im Regelfall weniger als ein Woche

Fachlich freigegeben am

22.11.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.