Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
 

Teaser

Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige.
  • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktiker/in) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
     

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

Voraussetzungen

Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständiger Name
  • Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
  • Anschrift der Niederlassung 
  • Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung 
     

Welche Gebühren fallen an?

Kosten entstehen gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.

Urheber

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.