Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 
Zuständig ist das Gesundheitsamt , in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
 

Teaser

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein wollen oder sich an Partnerschaften beteiligen, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige.
  • Reichen Sie die Anzeige bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
     

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

Voraussetzungen

Sie möchten als Hebamme oder Entbindungspfleger im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" 
  • Erklärung, das ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt wurde
  • eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Tauglichkeit

Welche Gebühren fallen an?

Kosten entstehen gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeitsort, die Beteiligung an Partnerschaften, die Beendigung der Berufstätigkeit sowie die Änderung des Tätigkeitsorts sind dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.

Urheber

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

15.03.2024
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.