Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsichtsbehörde benötigt ggf. einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag zur Beurteilung, ob ein geplantes Bauvorhaben in Bezug auf die vorhandenen bzw. geplanten Flurstücksgrenzen, Gebäude und anderen baulichen Anlagen und Objekte so errichtet werden kann, dass die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Der Amtliche Lageplan besteht aus einem darstellenden (zeichnerischen) Teil und aus einem beschreibenden (erläuternden) Teil. Der darstellende Teil ist auf Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte aufzustellen und wird ggf. durch örtliche Vermessungsergebnisse ergänzt. Der beschreibende Teil umfasst u. a. Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftsbuch mit Angaben zum Grundbuchblatt, zu den Eigentümern und Erbbauberechtigten und Angaben zu den Flurstücken für das Baugrundstück sowie den unmittelbar benachbarten Flurstücken.

Weitere Angaben zum Inhalt:

Teaser

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

An wen muss ich mich wenden?

Amtliche Lagepläne für private Antragsteller werden durch die in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) erstellt, welche Sie hierzu beraten. Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Welche Unterlagen werden benötigt?

-> gemäß Beratung durch die ÖbV

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Erstellung Amtlicher Lagepläne richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) in der jeweils gültigen Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

-> gemäß Beratung durch die ÖbV

Urheber

TLBG

Fachlich freigegeben durch

TLBG - R 2.2

Fachlich freigegeben am

07.09.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.