Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Behörde darf Betrieben (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis ist, dass die Betriebe über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und dem sachkundiges Personal verfügen.

Teaser

Für die Errichtung eines Instandsetzungsbetriebs benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Verleihung der Befugnis ist an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Instandsetzers zuständige Behörde zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Instandsetzerkennzeichens
  • Nachweise zur Berufsausbildung
  • Kalibrier-, Prüfscheine zu den Normalen

Welche Gebühren fallen an?

Nach Zeitaufwand

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

06.09.2016
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.