Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie auch die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) aktualisieren lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit einer maximal 3 Monate alten Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person, sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig (siehe Fahrzeugzulassung). - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, ggf. Anhängerverzeichnis.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
21.08.2015
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.