Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Rundfunkbeitrag löst die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.
Haben Sie innerhalb einer Wohnung bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt, melden Sie sich bitte bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln oder gehen Sie online unter:

An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Tel: +49 185 9995-0100 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)

Fax.: +49 185 9995-0105 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für Bürgerinnern und Bürger:

  • Je Wohnung: 17,98 Euro monatlich
  • Jede weitere Wohnung: 17,98 Euro monatlich

Der Rundfunkbeitrag ist für jeweils drei Monate zu leisten und wird in der Mitte eines Dreimonatszeitraums erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Rundfunkbeitrag wird ab 01.01.2013 erhoben.

Beginn der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.

Das bedeutet:

  • dort wohnen,
  • oder dort gemeldet sind,
  • oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise (Besonderheiten)

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:

  • dass diese von niemandem bewohnt wird und
  • für die kein Mietvertrag besteht und
  • für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Fachlich freigegeben durch

Südwestrundfunk SWR

Fachlich freigegeben am

17.12.2012
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.