Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EUMitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie 
bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angeben. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbstständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender 
Funktion oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind. 

Teaser

Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

Verfahrensablauf

Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post, inkl. Gebührenbescheid, zugesandt

Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

An wen muss ich mich wenden?

Je nach Beruf, den Sie ausüben möchten, wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder gegebenenfalls die berufsständischen Kammern.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Beruf in den vergangenen zwei Jahren ausgeübt.
  • Sie besitzen Nachweise über die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. Kopie des Personalausweises
  • Ggf. Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
  • Ggf. Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
  • Ggf. zusätzlich als:
    • Selbständiger: Gewerbeanmeldung
    • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis Handelsregistereintrag
    • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsbehelf

keine formalen Rechtsbehelfe

Anträge / Formulare

  • Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
  • OnlineVerfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammern

Weiterführende Informationen

Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG. 

Hrsg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

Urheber

IHK Ostthüringen zu Gera

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.