Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Güterkraftverkehr: Nachweis der fachlichen Eignung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Dazu müssen Sie Kenntnisse in verschiedenen Sachgebieten nachweisen:

  • Recht (für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht)
  • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.
  • Grenzüberschreitende Güterkraftverkehr

Die Sachkenntnisse müssen Sie durch eine Prüfung, durch einen geeigneten Berufsabschluss oder durch eine leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

18.06.2018
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.