Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Um die Verhandlungsposition der Thüringer Obst- und Gemüsebauern zu stärken, unterstützt die Europäische Union Erzeuger, die sich in Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Unter Erzeugerorganisationen versteht man Erzeugerzusammenschlüsse – gleich welcher Rechtsform – die bestimmten Kriterien genügen müssen und von der zuständigen Stelle im Freistaat gemäß dem geltenden EU-Recht anerkannt wurden.
Nur anerkannte Erzeugerorganisationen haben die Möglichkeit so genannte “Operationelle Programme” zur Genehmigung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Operationelle Programme müssen nach festen Vorgaben formuliert und aus einem zu diesem Zweck gebildeten „Betriebsfonds“ finanziert werden. Gespeist wird der Fonds aus Beiträgen der Erzeuger und den Beihilfen der Europäischen Union.
Im Rahmen der Operationellen Programme können nur Maßnahmen gefördert werden, die in der Nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse enthalten sind und der ressourcenschonenden und nachfragegerechten Erzeugung, der Steigerung und Erhaltung der Qualität, der Bündelung des Angebots sowie der gemeinsamen Vermarktung dienen.
Teaser
Als anerkannte Erzeugergemeinschaft können Sie Beihilfen zur Förderung der ressourcenschonenden und nachfragegerechten Erzeugung, der Steigerung und Erhaltung der Produktqualität von Obst und Gemüse und der gemeinsamen Vermarktung erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 54 – Agrarförderzentrum Mittelthüringen.
Voraussetzungen
Erzeugerorganisationen müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und ein Operationellen Programm zur Genehmigung vorlegen.
Erzeugerorganisation können nur anerkannt werden, wenn sie mindestens über 15 Erzeugermitglieder verfügen und einen Mindestumsatz an vermarkteter Erzeugung von 5.000.000 EUR erreichen.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Delegierte Verordnung (EU) 2017/891
Durchführungsverordnung (EU) 2017/892
Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (OGErzeugerOrgDV)
Thüringer Verordnung zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation im Sektor Obst und Gemüse
Was sollte ich noch wissen?
Urheber
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.