Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Liegenschaftsvermessung Beratung (z. B. Grundstücksvermessung)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Durch die Inanspruchnahme einer Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung kann z. B. ein Grundstückseigentümer Informationen zum technischen und verfahrensrechtlichen Ablauf einer Liegenschaftsvermessung sowie zum Kostenaspekt einholen.

Teaser

Sie möchten Informationen zu einer Liegenschaftsvermessung einholen? Für eine Beratung können Sie sich an einen in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung führen die für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durch.

Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend - auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (TLBG) - unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

- > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) ist grundsätzlich kostenfrei. Übersteigt der Umfang der Beratung das übliche Maß können ggf. Kosten (Gebühren) entstehen. Diese richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm).

Welche Fristen muss ich beachten?

- > keine

Urheber

Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLBG)

Fachlich freigegeben durch

TLBG - R 2.2

Fachlich freigegeben am

17.01.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.