Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Erteilung einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein Verein, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Die Totalisatorerlaubnis wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum erteilt.

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

Teaser

Ein Renn- oder Pferdezuchtvereine, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Verfahrensablauf

Einreichung des formlosen Antrags bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 postalisch.

- nach erfolgter Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit, sowie Erfüllung der Voraussetzungen ergeht die Erlaubniserteilung

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – Referat 21.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schriftlichen Antrag auf Erteilung der Totalisatorerlaubnis

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Vereinsregister oder Nachweis der Mitgliedschaft in einer Züchtervereinigung
  • die Vereinssatzung,
  • der jährliche Voranschlag
  • der letzte Geschäftsbericht, der eine genaue Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im einzelnen, namentlich auch über die Verwendung der Einnahmen für die Rennpreise und für sonstige der Landespferdezucht unmittelbar dienende Zwecke enthalten und aus dem sich ergeben muss, dass die Einnahmen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht tatsächlich verwendet worden sind,
  • die Voraussetzungen, unter denen der Totalisator Wetten entgegennehmen soll.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators fällt eine Gebühr in der Höhe von 173,00 Euro an.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

15.10.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.