Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen einzeln messen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in regelmäßigen Abständen die Emissionen durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einem anerkannten Sachverständigen ermitteln zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

Teaser

Messberichte über Luftschadstoffemissionen müssen Sie der zuständigen Behörde zur Prüfung vorlegen.

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 13. BImSchV.

Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über ThAVEL erfolgen.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden des Landes Thüringen in Form der Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Thüringer Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Bergbau (TLUBN).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Emissionsmessbericht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Einzelmessungen sind frühestens nach dreimonatigem Betrieb und spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme und anschließend wiederkehrend spätestens alle drei Jahre mindestens an drei Tagen durchführen zu lassen. Der Messbericht ist der zuständigen Behörde unverzüglich vorzulegen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare

Der Emissionsmessbericht für diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) muss inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 entsprechen (Anhang A: Musterbericht für Emissionsmessungen).

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

20.10.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.