Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen kontinuierlich messen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und bestimmte Betriebsparameter durch kontinuierliche Messungen fortlaufend zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres zur Überprüfung vorzulegen.

Teaser

Die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie jährlich den zuständigen Behörden zur Prüfung vorlegen.

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen.
Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ ThAVEL erfolgen.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden des Landes Thüringen in Form der Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Thüringer Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Bergbau (TLUBN).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Messbericht über kontinuierliche Messungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Messberichte müssen bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorgelegt werden.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare

Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU „Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

20.10.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.