Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen Entgegennahme einer Unfall- bzw. Schadensfallanzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach dem in der Verordnung näher bestimmten Unfall- oder Schadensfall im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Anlagen, hat der Arbeitgeber dieses Ereignis der Behörde anzuzeigen. Hierauf hin kann die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Beurteilung bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch eine zugelassene Überwachungsstelle anordnen.

Teaser

Es gab ein Unfall oder Schadensfall im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Anlagen? Dann muss der Arbeitgeber dieses Ereignis unverzüglich durch eine Unfall- beziehungsweise Schadensmeldung der zuständigen Behörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Der Arbeitgeber muss eine Unfall- beziehungsweise Schadensanzeige machen. Dies ist schriftlich oder auch online möglich. Die Behörde kann daraufhin eine sicherheitstechnische Überprüfung durch eine, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegte, zugelassene Überwachungsstelle anordnen. Diese Überprüfung ist vom Arbeitgeber auf seine Kosten durchzuführen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Regionalinspektion der Abteilung 6 Arbeitsschutz des TLV.

Voraussetzungen

Es liegt ein anzeigepflichtiges Ereignis im Zusammenhang mit einer überwachungsbedürftigen Anlage vor, bei einem

  • Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, oder ein
  • Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige kann unter Nutzung eines Formblattes erfolgen

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anzeige selbst fallen keinen Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls die Behörde nach einem schweren Unfall die Notwendigkeit einer sicherheitstechnischen Prüfung erkennt, wird sie unverzüglich eine solche anordnen und für die Durchführung eine Frist setzen. Gesetzlich bestehen keine Fristvorgaben.

Bearbeitungsdauer

Eine Anordnung erfolgt ca. 1 Wochen nach Kenntnis der Behörde von den entscheidungserheblichen Umständen, die die Entscheidung über eine notwendige Prüfung ermöglicht. Ein möglicher Widerspruch wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.

je nach Kenntnis der Behörde von den entscheidungserheblichen Umständen

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

Anträge / Formulare

Formular/Formblatt vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

07.09.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.