Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Studienplatz für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. 

Folgende Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt:

  • Medizin,
  • Tiermedizin,
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie

Wenn Sie sich für einen dieser Studiengänge interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart bewerben. Sie können sich nicht direkt bei der Hochschule bewerben.

Hochschulstart prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob Sie einen Studienplatz erhalten können und berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

Teaser

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie interessieren, müssen Sie sich über Hochschulstart bewerben.

Verfahrensablauf

Im Bewerbungsportal müssen Sie Ihre Bewerbungen in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet. Möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Hochschulstart oder die Hochschulen ordnen die Bewerber und Bewerberinnen auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bestmögliche Angebot einen Studienplatz.

Zuständige Stelle

Stiftung für Hochschulzulassung

Hochschulstart

Sonnenstraße 171

44137 Dortmund

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen für den Studiengang (zum Beispiel Abiturnote)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis)
  • Nachweise über
    • Studierfähigkeitstests,
    • absolvierte Berufsausbildungen,
    • Berufstätigkeiten,
    • Freiwilligendienste

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben. Sie können bis zum 21. Juli schriftliche Unterlagen nachreichen.

Wenn Sie Ihre Studienberechtigung (z. B. Abitur) vor dem 16. Januar des Jahres Ihrer Bewerbung erhalten haben, müssen Sie sich bis zum 31. Mai bewerben und können bis zum 15. Juni schriftliche Unterlagen nachreichen. 

Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben. Sie können bis zum 21. Januar schriftliche Unterlagen nachreichen.

Bearbeitungsdauer

Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

Anträge / Formulare

  • Formulare:  Ein Antragsformular muss online ausgefüllt werden und anschließend ausgedruckt und unterschrieben an Hochschulstart geschickt werden 
  • Onlineverfahren möglich: Ja, jedoch noch nicht vollständig.
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Stiftung für Hochschulzulassung

Fachlich freigegeben am

03.03.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.