Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung. 

Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden, 

innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Teaser

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Anträge / Formulare

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

09.11.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.