Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Personalausweis Meldungen vornehmen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

  • Namensänderungen
  • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
  • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
  • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
  • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
  • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

Teaser

Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

Verfahrensablauf

Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisebehörde.

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

  • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
  • ggf. biometrisches Lichtbild

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

05.12.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.