Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Verkehrsraumeinschränkung kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel durch eine ganze oder teilweise Straßenabsperrung wegen einer Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absperrungen für die Durchführung einer Veranstaltung.

Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, sollte die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.

Das kann zum Beispiel duch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen, die den Antrag auf Verkehrsraumeinschränkung bewilligt hat.

Manche Behörden in Thüringen nutzen für die Bekanntmachung der Verkehrsraumeinschränkung das Baustelleninformationssystem oder ähnliche Portale.

Teaser

Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, müssen die Verkehrsteilnehmenden und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.

An wen muss ich mich wenden?

örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

21.11.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.