Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Wein - Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Weinbaubetriebe melden dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) in Weißenfels die Erntemengen nach Gemarkungen, Rebsorte und Qualitätsstufen. Außerdem müssen die an andere Betriebe abgegebenen Mengen ebenfalls gemeldet werden.
Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarertrages geprüft.
 

Teaser

Wenn Sie oder Ihr Betrieb Trauben zur Weinerzeugung geerntet haben, müssen Sie die Erntemenge bei der zuständigen Behörde melden.
 

Verfahrensablauf

Sie melden Ihre geernteten Traubenmengen an die zuständige Behörde. Nur bei Unklarheiten wird sich die Behörde bei Ihnen melden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

Voraussetzungen

-    Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse, die Trauben von Rebflächen ab 1000 m² ernten
-    Meldepflichtig sind auch diejenigen Erzeuger, die unabhängig von der Größe der Rebflächen, Trauben bzw. Most an andere abgeben oder vermarkten. 
-    Von der Meldepflicht ausgenommen sind die vollabliefernden Mitglieder von Erzeugergemeinschaften oder Genossenschaften und Traubenerzeuger, die ihre gesamte Ernte selbst verarbeiten oder auf ihre Rechnung verarbeiten lassen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 15. Januar des Folgejahres.
 

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Was sollte ich noch wissen?

Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.  

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
 

Fachlich freigegeben am

28.11.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.