Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Verfügt ein Unternehmen, eine Gesellschaft, ein Verein oder eine private Person über eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung, so ist der Behörde mitzuteilen, wer als vertretungsberechtigte Person die Verantwortung im Strahlenschutz trägt. Die Vertretungsberechtigung ergibt sich aus Gesetz (z. Bsp. GmbH – Gesetz), Satzung oder Gesellschaftervertrag. Die Gesamtverantwortung aller vertretungsberechtigten Personen bleibt davon unberührt.
Teaser
Die zur Vertretung des Strahlenschutzverantwortlichen berechtigten Person im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.
Verfahrensablauf
Nach erfolgter Mitteilung erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert. Liegen alle Unterlagen bzw. Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis eine Bestätigung in Form eines Schreibens.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Voraussetzungen
Die benannte Person muss in einem Unternehmen, einer Gesellschaft oder einem Verein nach Gesetz oder Satzung vertretungsberechtigt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handelsregisterauszüge, Vereinsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen, Eintragung in Handwerksrolle, Kassenärztliche Zulassung)
- Bei mehreren Vertretungsberechtigten eine Erklärung wer die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt sind/ werden:
- Bescheinigung der Fachkunde
- lückenloser Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde
- Approbation bei medizinischen Anwendungen
Welche Gebühren fallen an?
keine
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.