Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
Teaser
Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Zuständige Stelle
Bürgermeister
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.