Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Parkausweis - Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust oder Beschädigung beantragen (Ersatz)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis neu beantragen.

Das müssen Sie bei derselben Behörde tun, bei der Sie den Bewohnerparkausweises (Erstausstellung) beantragt und erhalten haben.

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Teaser

Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis neu beantragen.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den neuen Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den neuen Parkausweis mit der Post.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises.

Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht.

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde. 

Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

28.03.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.