Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Personenbeförderung - Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.

Teaser

Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesverwaltungsamt

Personenbeförderung, Referat 520

Jorge-Semprùn-Platz 4

99423 Weimar

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Abs. 1 PBefG.

Antragsunterlagen gem. § 12 PBefG in allen Fällen wie z.B.:

  • Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,
  • Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,
  • eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3),
  • Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
  • gegebenenfalls den Nachweis über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig von der Art des Linienverkehrs in Verbindung mit der Linienlänge und dem Verfahrensumfang.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen siehe § 12 Abs. 5 - 7 PBefG.

Bearbeitungsdauer

3 – 6 Monate (§ 15 Abs. 1 PBefG)

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

13.06.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.