Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Kinder zum Hortbesuch anmelden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Schulhort ist organisatorischer Teil der Grundschule oder der Gemeinschaftsschule mit Primarschulteil. Sie können Ihre Kinder für die Hortbetreuung vor und/oder nach dem Schulunterricht sowie zusätzlich auch während der Schulferien anmelden. Sofern Ihre Kinder die Primarstufe besuchen (1. bis 4. Klassenstufe) besteht für sie Anspruch auf Förderung in einem Schulhort an allen Schultagen (montags bis freitags) mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit sowie in den Schulferien. Der konkrete Betreuungsumfang des Schulhorts sowie das Hortangebot in den Schulferien wird von der Schule festgelegt.

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Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind für den Hort anmelden können.

Verfahrensablauf

Sie müssen jährlich schriftlich einen Antrag auf Gewährung der Hortbetreuung für Ihr Kind beziehungsweise jedes Ihrer Kinder an die zuständige Stelle senden. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid mit dem die von Ihnen zu zahlenden Hortgebühren festgesetzt werden, sofern der Betreuungsanspruch vorliegt.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Kind oder mehrere Kinder haben, die eine Grundschule oder eine Gemeinschaftsschule mit Primarstufe besuchen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag

für die Festsetzung der Gebühren:

  • Einkommensnachweis
  • Nachweis des Kindergeldbezugs

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragsteller werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung „Hortgebühren Festsetzung“ zu finden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist jährlich bis zum 31. Mai für das darauffolgende Schuljahr schriftlich zu beantragen. Bei Änderungen (zum Beispiel Umzug) kann auch außerhalb dieser Frist ein Antrag gestellt werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

07.07.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.