Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Personenbeförderung – Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) für Krankenfahrten und/oder Schülerfahrten (insbesondere für Wegstreckenzähler und Alarmanlagen)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Beförderung von Personen mit Mietwagen muss insbesondere ein Wegstreckenzähler und eine Alarmanlage im Kraftfahrzeug verbaut sein.

Sollten Sie ausschließlich Krankenfahrten und/oder Schülerfahrten durchführen, kann von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers und einer Alarmanlage abgesehen 

und eine Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt werden.

Teaser

Sollten Sie ausschließlich Krankenfahrten und/oder Schülerfahrten durchführen, kann von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers und einer Alarmanlage abgesehen und eine Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt werden.  

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 520, Personenbeförderung

Jorge-Semprùn-Platz 4

99423 Weimar

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wir bitten um Übersendung folgender Unterlagen als pdf-Dateien per E-Mail an verkehr@tlvwa.thueringen.de (nicht per Post):

Formloser Antrag mit Begründung (Welche Fahrten wollen Sie durchführen? Bspw. Krankenfahrten/Schülerfahrten)

Auszug aus der Genehmigungsurkunde

Zulassungsbescheinigung Teil I

Welche Gebühren fallen an?

Das Gebührenverzeichnis zu § 1 PBefGKostV sieht unter III. Nr. 7 eine Rahmengebühr von 25,00 bis 500,00 Euro vor.

Die Gebühren sind abhängig von der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung (entspricht Fristablauf der Mietwagengenehmigung).

Rechtsgrundlage

§ 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

§ 30 Abs. 1 BOKraft (Wegstreckenzähler)

§ 25 Abs. 2 BOKraft (Alarmanlage)

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

07.08.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.