Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Teaser
Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständige Stelle melden.
Verfahrensablauf
Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:
- Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
- Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
- Sonstige Dokumente werden hochgeladen
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Voraussetzungen
- Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
- Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
- Anlagendokumentation
- Schematischer Übersichtsplan
- Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
- Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Berichterstattung durch die Gewässerbenutzer muss jährlich bis zum 31.03. erfolgen.
Bearbeitungsdauer
- Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
- Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
- gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt, da reine Berichterstattung
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.