Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Einschreibung zum Studium an der Hochschule beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung, der sogenannten Immatrikulation. Als Bestätigung der Immatrikulation erhalten Sie eine Immatrikulations-  / Studienbescheinigung. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, um einen akademischen Abschluss zu erlangen und haben alle studentischen Rechte und Pflichten. Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an dieser Hochschule.

Teaser

Stellen Sie einen Antrag auf Immatrikulation und lassen Sie sich diese mit einer Bescheinigung bestätigen.

Verfahrensablauf

Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie eingeschrieben sein. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Immatrikulation an der Hochschule stellen. An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach gilt die Einreichung des Ausbildungsvertrages als Antrag.

Füllen Sie den Antrag auf Immatrikulation vollständig aus und reichen Sie ihn in der von der Hochschule gewünschten Form mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden von der zuständigen Stelle auf Vollständigkeit geprüft.

Weiterhin müssen Sie eine elektronische Krankenversicherungsmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse anfordern.

Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie auch den Semesterbeitrag bezahlt haben.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie in den entsprechenden Studiengang eingeschrieben.

Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Einschreibung beziehungsweise können sich nach Rückmeldung eine Immatrikulationsbescheinigung selbst im Online-Portal generieren.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen, die zu einem Hochschulstudium berechtigt oder Sie müssen eine gesonderte Studienberechtigung besitzen.
  • Sie müssen gesetzlich krankenversichert oder von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sein und dies durch eine gesetzliche Krankenversicherung digital im Rahmen der Einschreibung melden lassen.
  • Sie müssen einen Semesterbeitrag sowie gegebenenfalls etwaige Gebühren bezahlen.
  • Wenn Sie einen Studiengang mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen oder beschränkungen studieren möchten, müssen Sie vor der Immatrikulation die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und von der Hochschule zugelassen worden sein.
  • Wenn Sie das Studium an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach aufnehmen wollen, müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer durch die Hochschule zugelassenen Ausbildungsstätte (Praxispartner) nachweisen. Durch den Praxispartner werden Sie gesetzlich krankenversichert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Immatrikulationsantrag (An der Dualen Hochschule GeraEisenach müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer durch die Hochschule zugelassenen Ausbildungsstätte einreichen. Dieser gilt gleichzeitig als Antrag).
  • gegebenenfalls Zulassungsbescheid
  • Nachweis einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung
  • die Kenntnis der Lehrsprache des Studiengangs (Deutsch/Englisch) muss nachgewiesen werden
  • Nachweise zu bisherigen Studienzeiten und Kopie einer Exmatrikulationsbescheinigung, falls Sie vorher schon an einer Hochschule in Deutschland studiert haben
  • Nachweise über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, wenn Sie sich für weiterführende beziehungsweise aufbauende Studiengänge bewerben beziehungsweise einschreiben wollen
  • eine Annahmebescheinigung der Hochschule, falls Sie den akademischen Grad Doktor erreichen wollen
  • Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch

Welche Gebühren fallen an?

Die Beantragung der Immatrikulation auch als Voraussetzung für den Erhalt einer Immatrikulationsbescheinigung ist gebührenfrei.

Die Zahlung des Semesterbeitrags muss innerhalb der von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen und ist inder Regel bei der Antragstellung auf Immatrikulation nachzuweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, zum Beispiel im Zulassungsbescheid, auf dem Bewerber-/Antragsportal und auf der Webseite der Hochschule.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Es gibt keine einheitliche Bearbeitungsfrist.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.