Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Frühere Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen lassen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können sich Studienzeiten und Studienleistungen aus früheren Studiengängen in Ihrem aktuellen Studium anerkennen lassen. Das gilt für Studienzeiten und Studienleistungen an Ihrer bisherigen Hochschule, einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Dabei kann es sich um einen Fachwechsel innerhalb Ihrer Hochschule, einen Hochschulwechsel innerhalb Ihres Studiengangs, einen Hochschulwechsel außerhalb ihres Studiengangs oder einen Auslandsaufenthalt an einer Hochschule handeln. 
Sie können sich auch außerhalb der Hochschule erlernte Kenntnisse anrechnen lassen, die Sie zum Beispiel während einer Berufsausbildung gesammelt haben. Informieren Sie sich über Details an Ihrer Hochschule.
 

Teaser

Wenn Sie sich frühere Studienzeiten und Studienleistungen auf Ihren aktuellen oder neu gewählten Studiengang anerkennen und anrechnen lassen möchten, können Sie dies bei der Hochschule beantragen.

Verfahrensablauf

Das genaue Verfahren hängt von dem jeweiligen Studiengang der Hochschule ab. Grundsätzlich erfolgt die Anerkennung beziehungsweise Anrechnung in folgenden Schritten:

Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein. 

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft. Bei der Anrechnung und Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen überprüft. In diesem Zusammenhang werden vor allem Inhalte, Lernergebnisse, Kompetenzen, Niveau, zum Beispiel Bachelor oder Master, zeitlicher Umfang beziehungsweise der Arbeitsaufwand, ausgedrückt in ECTS-Credits verglichen. Bei der Prüfung spielt auch das Profil der früheren Hochschule und die Anerkennung der Bildungseinrichtung eine Rolle. Wenn eine Gleichwertigkeit festgestellt wird, erfolgt eine Anerkennung. 

Anrechnungen von außerhalb der Hochschule erlernten Kenntnisse können mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. 

Sollten sich bei der Prüfung Ihres Antrags Unklarheiten ergeben, kommt die an der jeweiligen Hochschule zuständige Stelle gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.

Nach der Prüfung teilt die Hochschule Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung beziehungsweise Anrechnung mit.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihre bisherigen Studienzeiten und -leistungen nachweisen können, 
  • Sie können außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse in Form von Zeugnissen oder ähnlichem nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Nachweise zur erbrachten Leistung, zum Beispiel ein Leistungsspiegel oder Transcript of Records
  • Beschreibung der bisherigen Studieninhalte, zum Beispiel eine Modulbeschreibung/ein Modulkatalog
  • Unterlagen zur Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Leistungen

Erkundigen Sie sich frühzeitig an der Hochschule über das Anerkennungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Anerkennung/Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sollte frühzeitig bei den zuständigen Stellen eingereicht werden, sodass nach der entsprechenden Bearbeitungszeit, die vorgegebenen Fristen für die Immatrikulation eingehalten werden können. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Studiengang.

Rechtsbehelf

In der Regel. wird ein Bescheid über die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistung und der entsprechenden Fachsemestereinstufung erteilt. 

Gegen die Entscheidung der Hochschule kann können Sie Widerspruch eingelegt einlegenwerden.

Wird die Entscheidung nicht in Ihrem Sinne geändertdem Widerspruch nicht abgeholfen, kann können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werdeneinreichen. 
 

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen für die Anerkennung und Anrechnung früherer Studienleistungen und Kompetenzen bei der zuständigen Stelle an der jeweiligen Hochschule informieren.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 

Fachlich freigegeben am

24.08.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.