Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Bauen - Anzeige des Baubeginns
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:

Beginn der Ausführung des Vorhabens

Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

Teaser

Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Sie sind Bauherr eines Vorhabens. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

28.09.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.