Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Identitätsbescheinigung für Flurstücke ausstellen lassen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Identitätsbescheinigungen werden zum Beispiel von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden oder andere Dokumente auf Flurstücke beziehen, die im aktuellen Bestand nicht mehr nachgewiesen sind. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden Flurstück identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen Flurstück räumlich entsprechen.

Teaser

Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

Voraussetzungen

Jede Person kann Auskünfte aus den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens erhalten. Im Einzelfall (wenn personenbezogene Daten betroffen sind) ist es notwendig, dass die Antragsteller das berechtigte Interesse darlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Dokument, welches auf das nicht mehr existierende Flurstück verweist.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach Punkt 12.1.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen an, mindestens jedoch 25,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos unter Angabe der Flurstücksbezeichnung gestellt werden (zum Beispiel anhand des Grundbuchauszug, der auf das Flurstücks verweist).

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Fachlich freigegeben am

11.10.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.