Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Ersatzurkunde einer Approbation beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Teaser

Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die mit dem Antrag vorzulegende Unterlagen gibt die jeweils zuständige Landesbehörde vor.

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.

Rechtsgrundlage

Richtet sich nach Landesrecht.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Fachlich freigegeben am

29.09.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.