Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ist Ihre Unternehmenskarte verloren gegangen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der zuständigen Stelle zurückgeben.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Teaser

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
  • Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
    • Sie reichen den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen die Verwaltungskosten.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
  • Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Verlust
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
  • schriftliche Erklärung über den Verlust
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgegeben werden kann

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: EUR 34,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Mo-nate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie eine neue Unternehmenskarte

Geltungsdauer: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

24.04.2024
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.