Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Spielhallen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.

Teaser

Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.