Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Wirtschaftsprüfer/in - Bestellung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden.

Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Die Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem

  • ihre Mitglieder beruflich zu beraten,
  • bei Streitigkeiten unter Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie
  • die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.

Voraussetzungen:

Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in bestanden haben.

Verfahrensablau:

Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen. Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein.

Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt. Sie werden als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferin in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.

Als Wirtschaftsprüfer dürfen Sie nicht Angestellter bei Buchprüfungsgesellschaften, Steuerberatungsgesellschaften oder Rechtsanwaltgesellschaften sein, sondern ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter.

Hinweis für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Als Angehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Berechtigung zu gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen verfügen und die Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung vorlegen. Die Eignungsprüfung müssen Sie vor der Prüfungskommission ablegen.

Teaser

Um als Wirtschaftsprüfer bestellt zu werden, müssen Sie einen Antrag stellen und eine Prüfung ablegen. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular zur Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
  • Nachweis bestandener Prüfung zum Wirtschaftsprüfer
    • für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
  • Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
  • gegebenenfalls erweiterte Liste der Sozien
  • gegebenenfalls Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer  

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bestellung ist eine Verwaltungsgebühr von 230,00 Euro zu entrichten.

Des Weiteren sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen.

Anträge / Formulare

Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen.

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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.