Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Straßenpersonenverkehr: Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens zehn Jahren in leitender Tätigkeit in einem solchen Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt, nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 04.12.1999 bis 03.12 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU ausgeübt worden sein.

Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

Für Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs gilt abweichend eine Tätigkeitsdauer von mindestens drei Jahren, wobei diese nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der leitenden Tätigkeit

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

18.06.2018
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.