Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Rundfunk Betrieb - Zulassung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als privater Rundfunkveranstalter benötigen Sie eine Zulassung nach Landesrecht. Für Sendungen, die

  • im örtlichen Bereich einer öffentlichen Veranstaltung und im zeitlichen Zusammenhang damit veranstaltet und verbreitet werden oder
  • für Einrichtungen angeboten werden, nur dort empfangen werden können und im funktionellen Zusammenhang mit den in diesen Einrichtungen zu erfüllenden Aufgaben stehen

ist ein vereifachtes Zulassungsverfahren möglich.

Sendungen für eine beschränkte Anzahl von Wohneinheiten oder Sendungen in Einrichtungen, die sich auf ein Gebäude oder einen zusammengehörenden Gebäudekomplex beschränken, bedürfen keiner Zulassung.
Eine Zulassung für bundesweit verbreiteten Rundfunk darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die

  • unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren hat,
  • das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt hat,
  • als Vereinigung nicht verboten ist,
  • ihren Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und gerichtlich verfolgt werden kann,
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.

Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für mit Vorgenannten aktienrechtlich verbundene Unternehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden

  • ein Antrag, der
    • die Rundfunkart und
    • die Programmkategorie,
    • die Programmdauer,
    • die Übertragungstechnik,
    • das vorgesehene Verbreitungsgebiet und
    • die Finanzierungsform enthält sowie
  • ein Programmschema und
  • ein Finanzierungsplan.

Darüber hinaus wird bei Privatpersonen ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert.

Unternehmen müssen zusätzlich polizeiliche Führungszeugnisse für ihre satzungsmäßigen oder gesetzlichen Vertreter sowie einen Gesellschaftsvertrag vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

Gestaffelt nach der Art und Umfang der Rundfunkveranstaltung fallen Kosten zwischen 125,00 Euro und 12.500,00 Euro.

Bei bundesweiten Fernsehveranstaltern liegen die Kosten bei 100.000,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

Sie können gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch bei der Thüringer Landesmedienanstalt erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Ob ein elektronischer Informations- und Kommunikationsdienst dem Rundfunk zuzuordnen ist, stellt die zuständige Landesmedienanstalt im Einvernehmen mit allen Landesmedienanstalten fest.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.