Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
  • Betrieb von Taxiunternehmen
  • Buchführungshelfer
  • Finanzdienstleister
  • Güterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Handwerk
  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
  • Inkassobüros
  • Krankentransporte
  • Makler
  • Pflegedienste
  • Privatkrankenanstalten
  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler

Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Rechtsgrundlage

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.