Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Werkstattkarte erstmalig beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.

Teaser

Ihr Unternehmen baut Fahrtenschreiber ein oder kalibriert diese? Dann benötigen Sie eine Werkstattkarte, die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen zusammen mit dem Kostenbescheid zugesandt.
  • Nach Erhalt bestätigen Sie bitte den Empfang mit der beigefügten Empfangsbestätigung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich direkt an die nebenstehend benannte zuständige Stelle des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV).

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, gesetzlichen Vertreter, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
  • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
    • nicht älter als 3 Jahre

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: EUR 42,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.

Geltungsdauer: 1 Jahr

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. 

Urheber

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) 

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

24.04.2024
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.