Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Kleinfeuerwerk Ausnahmegenehmigung erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Am 31.12. und 1.1 eines Jahres dürfen Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, nur im Freien verwendbar) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen. Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt.

Wenn Sie in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ein Kleinfeuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 abbrennen wollen, ohne Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/-in zu sein, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständige Behörde kann Ihnen diese bewilligen.

Teaser

Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken müssen Sie außerhalb des Jahreswesels eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung.

Voraussetzungen

Für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Ausführliche Begründung
  • Angabe der genauen Örtlichkeit, Datum und Uhrzeit mit Beginn und Ende des Feuerwerks
  • Angabe der abzubrennenden pyrotechnischer Gegenstände (genauer Umfang) Abstände zu besonders empfindlichen Gebäuden und Anlagen etc.
  • Nachweis über eine das Schadensrisiko "Feuerwerk" abdeckende Haftpflichtversicherung für den Durchführenden (Bestätigung des Versicherungsunternehmens)
  • Zustimmung der zuständigen Ordnungsbehörde zum Abbrennen des Feuerwerks

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Abgabe: EUR 60,00 - 500,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle eingehen.

Anträge / Formulare

-    Formulare: keine
-    Onlineverfahren möglich: nein
-    Schriftformerfordernis: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: nein 

Was sollte ich noch wissen?

Verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern und besonders (brand-) gefährdeten Objekten.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.