Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unter den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus leiden, können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, können Sie sich unter anderem an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seinen Internetseiten über die verfügbaren Instrumente und hat eine Hotline zu wirtschaftsbezogenen Fragen des Coronavirus eingerichtet.
Zu möglichen Unterstützungen gehören zum Beispiel
- Kredite und andere Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf,
- Bürgschaften,
- Kurzarbeitergeld und
- weitere Instrumente.
Auch kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.
Über Kreditmöglichkeiten für betroffene Unternehmen informiert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
Hinweis: Die angebotenen Unterstützungen können sich durch neue Gesetze kurzfristig ändern.
Teaser
Das Bundeswirtschaftsministerium und weitere Stellen informieren über Unterstützung für Unternehmen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus.
Verfahrensablauf
entfällt
An wen muss ich mich wenden?
Allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen:
Bundeswirtschaftsministerium
Hotline zu Wirtschaftsfragen des Coronavirus: 030 186151515
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Informationen über Kredite für Unternehmen:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Hotline für Unternehmen: 0800 5399001
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Informationen zum Kurzarbeitergeld:
Bundesagentur für Arbeit
Hotline für Unternehmen: 0800 4555520
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Voraussetzungen
entfällt
Welche Unterlagen werden benötigt?
entfällt
Welche Gebühren fallen an?
keine (gegebenenfalls Kosten für Telefon oder Telekommunikation)
Rechtsgrundlage
entfällt
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.