Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

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Leistungen
Nach Anmeldung bei der Künstlersozialkasse Widerspruch gegen den Bescheid zur Künstlersozialabgabepflicht einlegen
Nach einer Abfindung erneut eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Verschlimmerung beantragen
Nach einer Abfindung erneut eine Witwen- oder Witwerrente der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen
Nach einer Abfindung erneut eine Witwen- oder Witwerrente der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Nach einer Rente als Gesamtvergütung eine laufende Rentenzahlung beantragen
Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
Nachlassinsolvenzverfahren durchführen
Nachlasspflegschaft Anordnung
Nachrichten und Dokumente an Kommunen übermitteln
Nachsendeauftrag
Nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Spätaussiedler-Aufnahmebescheid beantragen
Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Anhänger aus der ehemaligen DDR beantragen
Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ablegen
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe erwerben
Nahrungsergänzungsmitteln zum Verkauf in Deutschland mitteilen
Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.