Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

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Leistungen
Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz beantragen
Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen
Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis nach beruflichem Anerkennungsverfahren - Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis Verlängerung für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Aufenthaltserlaubnis Verlängerung für Flüchtlinge beantragen
Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen
Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
Aufenthaltserlaubnis wegen schulischer Berufsausbildung Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wegen des Krieges in der Ukraine
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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.