Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

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Leistungen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Beamter Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung - Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bei öffentlichem Interesse Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Forschung für international Schutzberechtigte verlängern
Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums - Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit Verlängerung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium Verlängerung beantragen
Aufenthaltskarte beantragen für Familienangehörige von Unionsbürgern
Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
Aufhebung der Ehe
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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.