Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

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Leistungen
Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden
Änderungen im Berufsregister für Steuerberater melden
Änderungsmeldung Weinbaukartei
Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin beantragen
Anerkennung als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung
Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)
Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht reglementierter Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse beantragen
Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse beantragen
Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sachverständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
Anerkennung von Erzeugerzusammenschlüssen landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte
Anerkennung von Zuchtorganisationen gemäß § 3 Abs. 1 ff Tierzuchtgesetz
Angebote der Jugendsozialarbeit
Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen einzeln messen
Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen kontinuierlich messen
Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.