Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage von § 15 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Thüringer Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (ThürEinigstVO) sind bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten eingerichtet.
Mit Hilfe der Einigungsstellen sollen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten gütlich beendet werden. In Frage kommen insbesondere Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung.
Darüber hinaus können Unterlassungsansprüche wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken nach § 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) bei den Einigungsstellen geltend gemacht werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen (z.B. Wettbewerbsvereine), qualifizierte Einrichtungen zum Schutz von Verbraucherinteressen (z.B. Verbraucherzentrale) sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.
Teaser
Zur Beilegung von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sind bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen eingerichtet
An wen muss ich mich wenden?
Antragsteller (einschließlich Handwerksbetriebe) wenden Sie sich an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer am Hauptsitz des Unternehmens.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens sollte schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden. Der Antrag kann auch persönlich bei der Industrie- und Handelskammer zu Protokoll erklärt werden. Es sind darin etwaige Beweismittel anzugeben, die der Begründung des Antrages dienen.
Welche Gebühren fallen an?
Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben. Insofern trägt jede Partei in der Regel nur die eigenen Kosten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.